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Gesetzliche Krankenkasse

In meiner Privatpraxis ist eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. Auf der Website https://arztsuche.116117.de finden Sie ausschließlich Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung. Sollten Sie dort jedoch keinen Therapieplatz in absehbarer Zeit bekommen, haben Sie gemäß § 13 Absatz 3 SGB V das Recht, eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Aktuell habe ich leider keine Kapazität für Neuaufnahmen im Kostenerstattungsverfahren. 
 

Weitere Infos zum Kostenerstattungsverfahren:

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Private Krankenversicherung

Für privat Versicherte und Beihilfe- und Heilfürsorgeempfänger:innen ist eine Kostenübernahme durch den jeweiligen Leistungsträger in der Regel möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse in welcher Höhe und in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie übernommen wird. Dies hängt von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler:innen

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu zahlen. In diesem Fall kann die Therapie ohne Formalitäten sofort starten. Es werden keine Informationen an die Krankenkasse übermittelt. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für 50 Minuten belaufen sich auf 134,06 Euro.

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